Mit diesem Beschluss zur Otto-Ostrowski-Straße wurde das Bezirksamt ersucht, nach Abschluss der Errichtung des Bürogebäudes eine Sperrung der Otto-Ostrowski-Straße an der Einmündung zur Hermann-Blankenstein-Straße für den Kfz-Verkehr vorzunehmen, wobei diese insbesondere auch baulich mittels Poller erfolgen soll. Auf Nachfrage wurde mir nunmehr mitgeteilt, dass der Bezirk zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Erschließung der fünf an der Otto-Ostrowski-Straße geplanten kleinflächigen Einzelhandelseinheiten keine Anbindung an beide Querstraßen erfordere. Es werde eingeschätzt, dass die rechtsseitige Ein- und Ausfahrt über die Landsberger Allee für eine gesicherte Erschließung ausreichend sei. Die Ein- und Ausfahrt über die Hermann-Blankenstein-Straße solle durch bauliche Maßnahmen dauerhaft unterbunden werden.